Die kreisfreie Stadt Memmingen/Allgäu (ca. 46.000 Einwohner) hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für die Tätigkeit als
Amtstierärztin oder Amtstierarzt (m/w/d)
in Teilzeit mit ca. 25 Std./Wo. (flexible Arbeitszeitgestaltung), EGr. 14 TVöD, Betriebsrente
im städtischen Veterinäramt zu besetzen.
Freuen Sie sich auf vielseitige und interessante Aufgaben mit breitem Spektrum in den Bereichen Tierschutz, Lebensmittelhygiene, Tiergesundheit und in diversen weiteren veterinärmedizinischen Sachbereichen. Ebenfalls Teil der Anstellung ist eine anteilige Betreuung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in einem kleineren ansässigen und familiengeführten Schlachtbetrieb.
Bringen Sie sich ein in unser Team und leisten Sie mit uns einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl im öffentlichen Dienst.
Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz in unbefristeten Teilzeitbeschäftigung bei leistungsgerechter Entlohnung, mit genügend Raum für Familiengestaltung und Freizeitaktivitäten. Zudem bietet Memmingen als familienfreundliche Kleinstadt im Allgäu eine malerische Umgebung mit unzähligen Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten und Erholung. Profitieren Sie von der gut ausgebauten städtischen Infrastruktur und einer sehr guten Verkehrsanbindung im weiteren süddeutschen Raum. Alle weiterführenden Schularten sind im Umfeld vorhanden.
Falls Sie als Voraussetzung ein abgeschlossenes Studium der Tiermedizin und allgemeine EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Programmen mitbringen und bereit sind, Ihre soziale Kompetenz im fachlichen Austausch mit Kollegen einzubinden, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 06.09.2024 an das Personalamt der Stadt Memmingen, Marktplatz 1, 87700 Memmingen oder per Datentransfer im pdf-Format über
https://datentransfer.memmingen.de/submit/personalamt
Für Fragen zur Beschäftigung wenden Sie sich bitte an Herrn Götzeler (Tel. 08331/850-111). Fachliche Informationen erhalten Sie im Veterinäramt bei Herrn Dr. Singer (Tel. 08331/850-660) oder veterinaeramt@memmingen.de.
Die Stadt Memmingen hat sich verpflichtet, Ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem bayerischen Gleichstellungsgesetz in besonderem Maße zu erfüllen.