Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Ratzengraben 4b 87700 Memmingen
Michael
Foit
Leitung
- waffenbehoerde@memmingen.de
Birgit
Lichtenstein
- waffenbehoerde@memmingen.de
Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Kosten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV: 80,00 €
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
-
ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung
Rechtsgrundlagen
Ähnliche/Weitere Dienstleistungen
Formulare / Downloads
zuständige Abteilungen
Kontakt
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433