Rote Kennzeichen werden ausschließlich für zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten/-hersteller und Kraftfahrzeugteilehersteller ausgegeben.
Sie werden befristet und widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt. Sie dürfen nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
Notwendige Unterlagen
Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung über die Zulassungsstelle, Bearbeitungszeitraum ca. 3-4 Wochen
Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung über die Zulassungsstelle oder die Führerscheinstelle
Polizeiliches Führungszeugnis des Firmen-Inhabers (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung beim Einwohnermeldeamt des der Wohnsitzbehörde
eVB-Code speziell für rote Dauerkennzeichen
Personalausweis bzw. Reisepass
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Vollmacht falls der Antragsteller nicht persönlich erscheint