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Rund 1.800 private Vermieter befragt

Erstellt von Pressestelle |

Erhöhung der Angemessenheitsgrenze für Bruttokaltmiete von Leistungsempfängern zum 01.07.2024 beschlossen

Alle zwei Jahre werden die für die Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger zu übernehmenden angemessenen Kosten der Unterkunft angepasst. Der Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss beschloss einstimmig am 08.05.2024, die aktuell geltenden Angemessenheitsgrenzen anzuheben. Die neuen Grenzen ergeben sich aus einer detaillierten Mietwerterhebung, die im Auftrag des Amtes für Soziale Leistungen von der Firma Analyse & Konzepte immo.consult GmbH aus Hamburg erstellt worden ist. 

Zum 1. Juli 2024 gelten folgende Angemessenheitsgrenzen: Die Bruttokaltmiete für einen Einpersonenhaushalt kann 407 Euro betragen (bisher 379 Euro), 2-Personen-Haushalt: 476 Euro (bisher 446 Euro); 3-Personen-Haushalt: 601 Euro (bisher 555 Euro); 4-Personen-Haushalt: 809 Euro (bisher 803 Euro); 5-Personen-Haushalt: 1.095 Euro (bisher 958 Euro); für jede weitere Person sind 157,00 Euro hinzuzuaddieren (bisher 137 Euro). Bruttokaltmieten innerhalb dieser Grenzen werden ungeprüft übernommen. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Grenze im Einzelfall erhöht werden. 

Die Firma Analyse & Konzepte immo.consult GmbH erstellte ein Konzept, das die aktuellen Verhältnisse des Memminger Wohnungsmarkts wiedergibt. In der vorgenannten Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss wurde das Konzept im Detail vorgestellt. Die Bestands- und Neuvertragsmieten wurden bei Wohnungsunternehmen und bei rund 1800 privaten Vermietern erfragt und Angebotsmieten in Inseraten, veröffentlichten Mietwohnungsangeboten, in Immobilienbörsen und Internetportalen erhoben. Rund 43 Prozent des relevanten Mietwohnungsbestands konnten demnach insgesamt erhoben werden. 

„Unser Dank gilt allen angeschriebenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich die Zeit genommen haben, an der Umfrage teilzunehmen. Durch die sehr gute Rücklaufquote von rund 30 Prozent haben wir eine fundierte Datenbasis, was zu einem äußerst verlässlichen Ergebnis führt“, betonte Mara Leising, städtische Amtsleiterin für Soziale Leistungen.