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Aufsichtspflicht im Verein: Online-Seminar wird im Herbst erneut angeboten

Erstellt von Pressestelle |

Großes Interesse am ersten Termin. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen 

Aufsichtspflicht im Verein - ein Thema, das Unterallgäuer und Memminger Vereinsvertreter offenbar bewegt. Das Online-Seminar dazu, das Stadtjugendpfleger Andreas Nordstern und Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl kürzlich organisiert hatten, war ausgebucht. Deshalb wird es im Herbst, am Dienstag, 15. Oktober, wiederholt. Da auch hier bereits nur noch wenige Plätze frei sind, empfehlen die Organisatoren, sich bald anzumelden.  

20 Ehrenamtliche hatten am ersten Termin teilgenommen, aus Feuerwehren, Fußballvereinen, kirchlichen Jugendvereinigungen, Sportgruppen und so weiter. Referent Dr. Philipp Melle, Rechtsanwalt und ehemaliger Justiziar des Bayerischen Jugendrings, klärte auf, wo die Aufsichtspflicht beginnt und endet und wie ein Jugendleiter der Aufsichtspflicht richtig nachkommt. Anhand von Beispielen veranschaulichte er die Gesetze: Wenn etwa eine Jugendgruppe zum Minigolf spielen geht und ein Schläger ein Kind trifft - wurde dann die Aufsichtspflicht verletzt? Es ging auch darum, wie viele Betreuer bei Aktivitäten begleiten sollten und was man in Bezug auf Medikamente, Notfälle oder beim Schwimmen gehen beachten sollte. Letztendlich konnten viele Unsicherheiten ausgeräumt werden. 

„Es ist immer wieder toll zu sehen, was Jugendleiterinnen und Jugendleiter in unserer Region alles leisten und mit wie viel Herzblut und Engagement sie bei der Sache sind“, betonen Veitenhansl und Nordstern: „Deshalb ist uns daran gelegen, die Ehrenamtlichen mit solchen Fortbildungen bestmöglich zu unterstützen.“

Zum zweiten Seminartermin am Dienstag, 15. Oktober, von 18.30 bis 21 Uhr kann man sich online unter www.unterallgaeu.de/veranstaltungen oder unter Telefon (08261) 995-242 anmelden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Der Link zur Veranstaltung wird den Teilnehmenden nach der Anmeldung zugeschickt.