Bei der kreisfreien Stadt Memmingen/Allgäu (46.000 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Büro des Oberbürgermeisters folgende Stelle zu besetzen:
Protokollführung Ausschüsse (m/w/d)
Entgeltgruppe 6 TVöD, Teilzeit bis zu 15 Std./ Woche, Betriebsrente
Freuen Sie sich auf vielseitige und interessante Aufgaben. Bringen Sie sich ein in unser Team und leisten Sie mit uns einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl im öffentlichen Dienst, verbunden mit einem sicheren Arbeitsplatz.
Die Stelle erfordert die Befähigung für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachkraft (Angestellten- bzw. Beschäftigtenlehrgang I) bzw. die Bereitschaft den Beschäftigtenlehrgang I zeitnah zu absolvieren.
Die Stelle erfordert Flexibilität und die Bereitschaft zu Dienst ab 16:30 Uhr.
Wir bieten:
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche sowie bezahlte Freistellung an Heilig Abend, Silvester und Brauchtumstagen
- Mitarbeiter-Benefits Programm, wie z. B. Gesundheitsmanagement, Betriebsausflug
- Zuschuss zum Deutschlandticket als Jobticket
- Fahrradleasing
- mobiles Arbeiten nach Absprache möglich
- sicherer Arbeitsplatz
- Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen
- Arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung zur betrieblichen Altersvorsorge
Wenn Sie Interesse an der vorgenannten vielseitigen Stelle nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD und den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen haben, richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (insb. Lebenslauf und Zeugnisse) bitte bis spätestens 19.07.2024 an die Stadt Memmingen, Personal, Marktplatz 1, 87700 Memmingen oder per Datentransfer ausschließlich im pdf-Format an
https://datentransfer.memmingen.de/submit/personalamt
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Götzeler (Personal) unter 08331/850-111 oder bei Herrn Birk (Büro des Oberbürgermeisters), 08331/850-101.
Die Stadt Memmingen hat sich verpflichtet, bei Stellenbesetzungen die Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz in besonderem Maße zu erfüllen.